Merklisten
Langfristige Rückstellungen im Steuerrecht
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 wurde die steuerliche Behandlung von langfristigen Rückstellungen neu geregelt. Die alte Regelung sah vor, dass Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten pauschal auf 80% ihres Teilwerts abgezinst wurden – unabhängig von der tatsächlichen Laufzeit.